Rechtsprechung
VG Greifswald, 13.05.2009 - 3 A 236/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Keine degressive Staffelung von Hafengebühren
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 21.92
Berücksichtigung eines mengenorientierten, gewichtsorientierten, …
Auszug aus VG Greifswald, 13.05.2009 - 3 A 236/09
Aus der in der Beschwerde in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21.10.1994 - 8 C 21/92 -, NVwZ-RR 1995, 348, 349) folgt nichts anderes. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2008 - 1 M 54/08
Rechtmäßigkeit einer Hafengebührensatzung, die eine Gebührendegression für …
Auszug aus VG Greifswald, 13.05.2009 - 3 A 236/09
Zu der Hafengebührensatzung der Gemeinde Seebad Insel H. vom 28.11.2007, die ebenfalls eine - allerdings noch zweistufige - degressive Gebührenstaffelung enthält, hat das OVG Mecklenburg-Vorpommern in dem Beschluss vom 24.06.2008 (1 M 54/08, Juris Rn. 14 ff.) ausgeführt:.
- VG Greifswald, 02.04.2012 - 3 B 223/12
Rechtmäßigkeit der Forderung von Hafengebühren nur für einen Teil des Hafens …
Da eine Differenzierung innerhalb des Gebührensystems und insbesondere eine Gebührendegression zu Gunsten der Reederei Hiddensee unzulässig ist (VG Greifswald, Urt. v. 13.05.2009 - 3 A 236/09 - juris), muss die Differenzierung auf der vorgelagerten Ebene der Einrichtungsdefinition erfolgen (…vgl. VG Greifswald, Urt. v. 22.03.2012 - 3 A 13/12 - S. 6 des Entscheidungsumdrucks). - VG Magdeburg, 15.12.2011 - 3 A 241/09
Erfolgreiche Anfechtung eines isolierten Zinsbescheides
Wegen der näheren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte, der Gerichtsakten 3 A 236/09 MD, 3 A 237/09 MD, 3 A 238/09 MD und 3 A 242/09 MD sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen. - VG Greifswald, 02.07.2010 - 3 B 273/10
Gebührenbefreiung von Wassersport- und Fischereifahrzeugen
Insbesondere konnte kein der Rückwirkung entgegen stehender Vertrauenstatbestand erwachsen, weil die Satzung lediglich die vom Verwaltungsgericht als unwirksam beanstandeten Hafengebührensatzungen vom 05.12.2008 (Urt. v. 13.05.2009 - 3 A 236/09), vom 28.11.2007 (Beschl. v. 14.03.2008 - 3 B 74/08) und vom 25.08.2004 i.d.F. der Änderung vom 10.07.2006 (Beschl. v. 23.02.2007 - 3 B 2161/06) ersetzen soll.